Fuhrwerk (Gemeindeamt Pettnau)Unter Rodfuhrwesen versteht man den landesfürstlich geregelten transalpinen Warentransport vom Ende des 13. Jhdts. bis in die Zeit Maria Theresias (Mitte 18. Jh.). So durfte etwa ein Händler, der von Augsburg nach Venedig Waren transportierte, diese nicht mit dem eigenen Fuhrwerk befördern. Die primitiven Straßen über die Alpen waren meist steil und gefährlich. Nur einheimische Fuhrleute kannten ihre Umgebung und konnten dadurch sicheren Transport gewährleisten. In bestimmten Orten mussten die Händler ihre Waren niederlegen (Niederlags- bzw. Stapelrecht) und dafür bezahlen. 

Die dort ansässigen Fuhrleute bzw. Bauern stellten nach einer genau festgelegten Ordnung (Rod) Fuhrwerke und bei Bedarf Vorspannpferde für den Weitertransport zur Verfügung. Die Streckenabschnitte, grundsätzlich in Tagesetappen eingeteilt, betrugen zwischen 20 und 40 km. Ein Händler von Augsburg nach Venedig war somit sechs bis acht Wochen unterwegs, hin und zurück drei bis vier Monate. Ein Händler konnte pro Jahr die Strecke Venedig – Augsburg nur zweimal zurücklegen. 

Postkutsche (Postwirt in Söll)

Grundsätzlich wurde in Tirol zwischen dem Unteren Weg (Venedig – Cadore – Pustertal – Brennerpass – Innsbruck – Seefeld – Mittenwald bis Augsburg) und dem Oberen Weg (Venedig – Valsugana – Trient – Etschtal – Vinschgau – Reschenpass – Landeck – Imst – Fernpass – Zwischentoren – Füssen bis Augsburg) unterschieden. Rodfuhrstationen bestanden etwa in Hall, Innsbruck, Matrei, Seefeld, Telfs, Imst etc. Anfangs wurden die Waren in Gasthäusern gelagert, später entstanden in den einzelnen Niederlagsorten Waren- bzw. Ballhäuser (abgeleitet von Warenballen). Ab ca. 1750 konnten die einzelnen Händler ihre Transportmittel und Transportrouten frei wählen.